Algemene voorwaarden

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das gesamte Leistungsangebot (im Folgenden allgemein: Veranstaltung) von Susanne Suberg- Teunissen (im Folgenden allgemein: S-T). Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil zwischen S-T und jedem Leistungsempfänger (im Folgenden allgemein: Teilnehmer/ in).
Bitte lesen Sie die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen genau durch, um Unklarheiten zu vermeiden. Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

§ 1 Leistungsbeschreibung

Welche Leistung vertraglich zwischen S-T und dem/ der Teilnehmer/ in vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen auf der Homepage von S-T oder in den hierauf Bezug nehmenden Angaben in den einzelnen Ausschreibungen zu den verschiedenen Veranstaltungen. Die in den Ausschreibungen enthaltenen Angaben sind bindend. S-T behalten sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten Gründen zumutbare Veränderungen und Abweichungen vom Inhalt und Ablauf der Veranstaltung zu erklären, über die der/ die Teilnehmer/ in auf jeden Fall vor Beginn der Veranstaltung informiert wird. Zudem behalten sich S-T vor, auch notwendige kurzfristige und kleinere Veränderungen sowie zeitliche Verschiebungen bei der Veranstaltung vorzunehmen. Des Weiteren behalten sich S-T den Wechsel des Veranstaltungsortes vor, sofern unvorhersehbare Ereignisse ein Durchführen der Veranstaltung an diesem Ort beeinträchtigen oder unzumutbar machen. S-T sind jedoch bemüht, jede mögliche Veränderung im Einvernehmen mit den Teilnehmern vorzunehmen, dem Vertragsziel möglichst nahezukommen und garantiert zudem, dass der Umfang der beschriebenen Leistungen erhalten
bleibt. Soweit die Leistungsbeschreibung eine Prüfung vorsieht, gewährleisten S-T nicht, dass der/ die Teilnehmer/ in die Prüfung besteht. Soweit die Leistungsbeschreibung das Training eines Pferdes vorsieht, garantieren S&T keinen Trainingserfolg.

§ 2 Abschluss des Vertrages (Anmeldung)

Mit dem Eingang einer schriftlichen Anmeldung bei S&T per e-Mail oder Brief kommt der Vertrag zwischen S-T und dem/ der Teilnehmer/ in verbindlich zustande. Der/ die Teilnehmer/ in erhält von S-T eine Anmeldebestätigung, die Rechnung sowie diese AGB. S-T verpflichten sich, alle Angaben in der Anmeldung strikt vertraulich zu behandeln, insbesondere die Angaben nicht an Dritte weiter zu geben.

§ 3 Bezahlung

Die Gebühren für die Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung von S-T sind auf der Homepage von S-T aufgeführt. Dasselbe gilt für die Unterbringung eines eigenen Pferdes sowie die Teilnahme mit einem Leihpferd. Innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Anmeldebestätigung/ Rechnung ist eine Anzahlung von 50 % der Gesamtgebühr pro Person zu leisten. Diese Zahlung wird auf die Gesamtgebühr angerechnet. Die vollständige Gesamtgebühr muss spätestens 2 Wochen vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung ohne nochmalige Zahlungsaufforderung durch S-T eingegangen sein, wenn nicht schriftlich eine abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde. Für Einzelunterricht oder das Pferdetraining ist Barzahlung vor der Veranstaltung vereinbart.

§ 4 Rücktritt durch den/ die Teilnehmer/ in

Der/ die Teilnehmer/ in kann vom Vertrag ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zeitpunkt des Eingangs bei S-T. S-T kann ohne weiteren Nachweis pauschalen Schadens- und Aufwendungsersatz für die getroffenen Vorkehrungen, für die durch den Rücktritt erfolgenden Maßnahmen und für den entgangenen Gewinn verlangen. Die Stornierungskosten betragen:
bei allen Teilnehmern: – bis zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung: 20% des Entgelts für die Veranstaltung. – ab zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung: 30 % des Entgelts.
-bei Abbruch der Veranstaltung erfolgt keine Rückerstattung.
Der/ die Teilnehmer/ in kann bei Nichtteilnahme eine/ n Ersatzteilnehmer/ in stellen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der/ die Teilnehmer/ in und der Dritte als Gesamtschuldner für den Veranstaltungspreis und für die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten. S-T kann dem Wechsel der Person der/ des Teilnehmer/ in widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Erfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

§ 5 Rücktritt durch S-T

S-T können vom Vertrag zurücktreten: – ohne Einhaltung einer Frist und unter Berechnung der Stornierungskosten gem. § 4 dieser AGB, wenn sich der/ die Teilnehmer/in vertragswidrig verhält, insbesondere das Ziel einer Veranstaltung oder andere Teilnehmer/ innen gefährdet werden. – wenn davon ausgegangen werden muss, dass der/ die Teilnehmer/ in das Ausbildungsziel nicht erreichen wird.
- bis zwei Wochen vor einer Veranstaltung, wenn die angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. – bei Ausfall des Kursleiters/ der Kursleiterin oder bei sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, die ein Durchführen der Veranstaltung unzumutbar erschweren.
In den beiden letzten Fällen wird schnellstmöglich nach einem Ersatztermin für die Veranstaltung gesucht.

§ 6 Haftung durch S-T

Die Veranstaltungen von S-T beinhalten teilweise den Umgang mit Pferden. Der/ Die Teilnehmer/ in wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei dem Umgang mit Pferden ein erhöhtes Risiko in Form eines deutlich erhöhten Verletzungs- und Schadensrisiko besteht, dass bei der Ausübung in Kauf genommen werden muss. Daher wird eine private Unfallversicherung dringend empfohlen. Der/ Die Teilnehmer/ in erklärt durch seine/ ihre Unterschrift, dass er/ sie an Veranstaltungen von S-T auf eigene Gefahr teilnimmt. Jeder Teilnehmer bestätigt mit seiner Anmeldung, dass er Versicherungsschutz im Rahmen einer privaten Haftpflichtversicherung genießt. Dasselbe gilt für die Teilnahme mit einem eigenen Pferd, die Teilnahme des eigenen Pferdes an einer Veranstaltung von S-T und die Unterbringung des Pferdes. Die Haftung von S-T durch vorsätzliche Schädigung und grobe Fahrlässigkeit bleibt davon unberührt. S-T haften, soweit es sich nicht um eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit handelt, für ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Soweit es sich nicht um Körperschäden handelt und soweit es sich nicht um vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden handelt, ist die Haftung auf die dreifache Teilnahmegebühr der jeweiligen Veranstaltung beschränkt. Die Haftung von S-T für sämtliche Schäden herbeigeführt durch Dritte und/ oder deren Tieren ist ausgeschlossen.
Bei Verlust oder Diebstahl von Kleidung oder Wertgegenständen wird keine Haftung übernommen.

§ 7 Mitwirkungspflicht/ Veröffentlichung von Fotos

Der/ die Teilnehmer/ in ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Beanstandungen haben unverzüglich gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen, andernfalls sind jedwede Ansprüche ausgeschlossen. Unterlässt es der/ die Teilnehmer/ in schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
Mit der Anmeldung erklärt sich der/ die Teilnehmer/ in damit einverstanden, dass Fotoaufnahmen, die vom Teilnehmer gemacht werden, zu Werbezwecken in Broschüren und im Internet auf den Seiten von Susanne Suberg-Teunissen, (www.susannesuberg.de ) und auf entsprechenden Fanseiten veröffentlicht und uneingeschränkt verwendet werden können. Namen werden natürlich nicht genannt. Die Rechte werden unentgeltlich und unwiderruflich erteilt.

§ 8 Ausrüstung, Bekleidung, Schutzhelm, Hund

S-T stellen keine Bekleidung oder Ausrüstung zur Verfügung. Der Teilnehmer ist gehalten die im Reitsport übliche Bekleidung selbst mitzubringen. Jeder Teilnehmer hat während des Umgangs mit dem Pferd einen Schutzhelm sowie festes Schuhwerk zu tragen. Das Mitbringen von Hunden ist nicht gestattet.
§ 9 Teilnahmebescheinigung/ Zertifikat
Für die erfolgreiche Teilnahme an Veranstaltungen mit einer Prüfung erhalten Sie als Erfolgsnachweis ein Zertifikat.

§ 10 Gewährleistung

S-T weisen darauf hin, dass Gewährleistungsansprüche nur geltend gemacht werden können, soweit der/ die Teilnehmer/ in es nicht schuldhaft unterlassen hat, S-T einen aufgetretenen Mangel anzuzeigen. Wird die Leistung infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so ist der/ die Teilnehmer/ in zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Die Kündigung ist jedoch erst zulässig, wenn der/ die Teilnehmer/ in S-T eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung gesetzt hat, wenn die Abhilfe nicht möglich ist oder diese von S&T verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt wird. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

§ 11 Verjährung von Ansprüchen

Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 12 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

§ 13 Vorbehalt von Berichtigungen

Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

§ 14 Gerichtsstand

Als Gerichtsstand für das Mahnverfahren, für alle Streitigkeiten aus einem Vertrag oder im Zusammenhang gilt damit der gesetzliche Gerichtsstand von S&T als vereinbart.